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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mündlich und schriftliche Vertragsverhältnisse, die die Leistung von MV-Gastronomie GmbH & Co.KG betreffen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen, soweit sich aus einem individuell abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.

§ 1. Vertragsabschluss

Die Angebote der MV-Gastronomie sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 2. Lieferungen

Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MV-Gastronomie die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat MV-Gastronomie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MV-Gastronomie, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Kunden entstehen. Falls die Verschiebung eine Veranstaltung zeitlich überschreiten würde, muss der Kunde selbst, nach Absprache mit MV-Gastronomie, Ersatz für die Auftragserteilung in vollem Umfang besorgen.

§ 3. Gegenstände der Vermietung, Mietzeit, Rückgabe

Die Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung angegebene Möbel, Geschirr, Gläser und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur spartenrelevanten und fachgerechten Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Von MV-Gastronomie geleistete Arbeiten, für Aufbau, Dekoration, Einrichtung, Grundreinigung und Abbau, sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand, pro Mitarbeiter und Stunde gesondert in Rechnung gestellt. Die von MV-Gastronomie gelieferten Speisen werden auf und in Leihgeschirr und Leihgeräten angerichtet. Sämtliche ausgeliehenen Gegenstände sind zurückzugeben. Die Reinigung wird von MV-Gastronomie übernommen und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt! Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

§ 4. Hausrecht

Das Hausrecht bleibt immer bei MV-Gastronomie in allen seinen gepachteten oder gemieteten Räumlichkeiten bzw. bei Veranstaltungen mit gesonderten Vertragsklauseln!

§ 5. Reservierungen und Stornierung

1. Bei Reservierungen in den Räumlichkeiten der MV-Gastronomie ist eine genaue erwartete Personenanzahl anzugeben bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, da der Einkauf und die Vorbereitung der Speisen abgesichert sein müssen! Bei Verminderung der Personen-anzahl zum Essen bis 3 Personen sind 24 Stunden vorher ausreichend! Änderungen in der Personenanzahl sind spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei späteren Änderungen ist die MV- Gastronomie berechtigt, einen angemessenen Teilbetrag als Schadensersatz zu verlangen.

2. Bei Stornierung von Reservierungen mit mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Reservierungen unter 15 Personen bis 3 Tage vor vereinbartem Datum. Ausnahmefälle sind individuell geregelte Verträge, die z.B. Sonderwünsche der Speisen, Saalbewirtung, Eventausführungen, etc. beinhalten, hier ist die vereinbarte Frist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen, wird ein angemessener Betrag, gerechnet an gemeldeter Personenzahl und Speisewünschen, dem Vertragspartner von MV-Gastronomie in Rechnung gestellt.

3. Kann die vertragsgegenständliche Veranstaltung oder Reservierung aufgrund höherer Gewalt, also eines nicht mit einem der Vertragsparteien stehenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Todesfall, schwere Krankheit mit Attest, etc.) nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und etwaigen Auslagen selbst. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.

4. Bei Veranstaltungen außerhalb der von MV-Gastronomie gepachteten Räumlichkeiten gelten die gesondert vereinbarten Verträge!

§ 6. Werbung

Werbung in den Räumlichkeiten von MV-Gastronomie ist vorher durch MV-Gastronomie zu genehmigen.

§ 7. Schadensersatzanspruch

Bei Beschädigung, Entwendung, Beschmutzung, etc. von Sachgegenständen oder Räumlichkeiten der MV-Gastronomie besteht Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Bei Reservierungen, Partyservicelieferungen, Veranstaltungen, etc. mit Leistungen der MV-Gastronomie kann der Rechnungsbetrag bar vollständig gezahlt oder nach angemessener Anzahlung überwiesen werden. Bei Überweisung der Rechnung gewährt MV-Gastronomie 2% Skonto, wenn der Betrag innerhalb von 8 Kalendertagen auf dem Konto der MV-Gastronomie gutgeschrieben ist. Bei Bezahlung nach 8 Tagen ist der Betrag netto fällig. Bei Bankeinzugsbemächtigung gewährt MV-Gastronomie 3% Skonto. Wenn der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen nicht überwiesen oder eingegangen ist, hat MV-Gastronomie das Recht, Mahngebühren in Höhe von 5,-- € je Mahnung in Rechnung zu stellen.

§ 9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand der MV-Gastronomie GmbH & Co. KG ist Bamberg.

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